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Lieber Feriengast,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Falk Travel.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Auszüge.

1. Der Reisevertrag

1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung und mit Zugang verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen und für Internetbuchungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserer Ausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von Falk Travel.

Alle Angaben in den Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.4 Wenn einzelne bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, kann nur dann eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

2. Reiseunterlagen

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Falk Travel in Verbindung zu setzen.

3. Änderungen

3.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von EURO 16,- erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2.

3.2 Von Leistungsänderungen wird Falk Travel den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

3.3 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.

3.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung von Falk Travel durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist Falk Travel berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EURO 16,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang zu verlangen. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist Falk Travel berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch EURO 50,- pro Person. Falk Travel kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

4.1 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Falk Travel deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist Falk Travel berechtigt, diese Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird.

4.2 Falk Travel ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sobald der Reiseteilnehmer seine eingegangenen Vertragspflichten verletzt.

5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Im Interesse des Reiseteilnehmers und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingeht. Soweit kein Ersatz – Reiseteilnehmer vorhanden, betragen die pauschalisierten Rücktrittskosten:

5.1 bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens EURO 25,- p. P.

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%

bis zum 07. Tag vor Reisebeginn 55%

ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 75%

ab dem 01. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 80%

5.2 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.3 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon-, oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.4 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt. 5.5 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Aus-schreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch Falk Travel den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Falk Travel kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Falk Travel die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Falk Autoreisen einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden Anzahlungen wie folgt fällig:

7.1.1 15% des Reisepreises, mindestens EURO 25,- pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit.

7.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Falk Travel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall erhebt Falk Travel die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

7.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reisedokumente.

7.3 Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig.

7.4 Bei Anmeldungen ab 14 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen per Nachnahme (zzgl. anfallender Gebühren) fällig.

8. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss wir besonders empfehlen, ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der Versicherungs-vertrag wird von dem Veranstalter lediglich vermittelt. Er kommt direkt zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind daher direkt bei der Versiche-rungsgesellschaft geltend zu machen. Die Versicherungsprämien sind nicht Bestandteil des Reisepreises.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die in den Veröffentlichungen gegebenen Hinweise auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Inhaber eines anderen Passes, wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

10. Gewährleistung/Schadenersatz

10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Falk Travel eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Falk Travel verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

10.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

10.3 Die Reiseleitung von Falk Travel ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11. Mitwirkungspflicht durch den Reiseteilnehmer

11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel Falk Travel unverzüglich anzeigen.

12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nichtvertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung gegenüber Falk Autoreisen geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche des Reiseteilnehmers aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet Falk Autoreisen auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

13. Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Falk Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Falk Travel für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2 Deliktische Schadensersatzansprüche: Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet Falk Travel je Kunde und Reise jeweils bis zu EURO 4.092,-. Liegt der Reisepreis jedoch über EURO 1.364,- gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

13.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Falk Travel Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Falk Travel bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

13.4 Für Leistungen, bei denen Falk Travel nur als Vermittler auftritt, haftet der jeweilige Veranstalter.

14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

14.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

14.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV mässig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend Bundesdatenschutz-gesetz geschützt.

14.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Falk Travel zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.4 Gerichtsstand für Klagen gegen Falk Travel ist Sitz des Veranstalters.

14.5 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.7 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

Veranstalter:

Falkensteiner Touristik Falk Travel GmbH

Sitz der Gesellschaft:

Königswall 36
44137 Dortmund
Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 21748 UST-Ident-Nr. DE815049580
Geschäftsführer: Johann Graber, Andreas Falkensteiner

Stand: September 2009

 
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